Der Bebauungsplan
Bebauungspläne können für Freiland-, Bauland- und Sonderflächen erlassen werden, um eine geordnete bauliche Gesamtentwicklung sicherzustellen, um Bauhöhen, Baudichten und die Verkehrserschließung steuern und eine bodensparende Bebauung gewährleisten zu können. Ebenso besteht für bestimmte Widmungen, wie auch für gewisse Entwicklungsbereiche im ÖRK, die Pflicht, Bebauungspläne zu erlassen. Die Vorgaben des Tiroler Raumordnungsgesetzes und der Tiroler Bauordnung sind zu berücksichtigen.
Für Gebiete oder Grundflächen, die aufgrund ihrer Lage, Form oder Größe nicht einer geordneten und bodensparenden Bebauung zugeführt werden können, dürfen Bebauungspläne nicht erlassen werden.
Bebauungen
- Raumordnungsfachliche Überprüfung und Beurteilung
- Einzelfallprüfung gemäß SUP-Richtlinie